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Kirchenwahl 13. Juni

Kirchenwahlen: Post für 1,3 Millionen Wahlberechtigte

Meine Wahl: Kirchenvorstandswahl 2021

Meine Wahl: Kirchenvorstandswahl 2021

Nicht nur in der Politik, sondern auch in der EKHN hat ein Super-Wahljahr begonnen. Am 13. Juni wollen über 10.000 Kandidatinnen und Kandidaten in die Kirchenvorstände gewählt werden. Im mai gehen die Wahlunterlagen an 1,3 Millionen Wahlberechtigte.

Im Mai haben über 1,2 Millionen Evangelische im hessen-nassauischen Kirchengebiet zwischen Bromskirchen und Neckarsteinach, Alzey und Schlitz besondere Postbekommen. In einem Briefumschlag steckten die Unterlagen für die Teilnahme an der Kirchenvorstandswahl. Am 13. Juni bestimmen die evangelischen Kirchenmitglieder in 1.059 Gemeinden ihr Leitungsgremium neu. Rund 10.000 Kandidierende stehen bereit. Kirchenvorstände gelten als besonderes evangelisches Markenzeichen. Sie sind für den Kurs der Gemeinde vor Ort verantwortlich und entscheiden beispielsweise über die neue Pfarrerin ebenso wie über die Dachsanierung und die Ausrichtung der kirchlichen Kindertagesstätte. Die neue Amtsperiode beginnt am 1. September 2021.

Alle Informationen auch online unter www.meinewahl.de

Mehrzahl der Gemeinden mit reiner Briefwahl

Insgesamt sind nach aktuellen Zahlen in den 1.059 Kirchengemeinden über 1,2 Millionen Evangelische ab 14 Jahren zur Wahl aufgerufen. 129 Kirchengemeinden mit über 220.000 Wahlberechtigten bieten erstmals eine Online-Wahl an. Die dafür notwendige Online-Registrierung startet am 3. Mai. Für die reine Briefwahl haben sich angesichts der Corona-Pandemie in diesem Jahr 642 Kirchengemeinden mit über 700.000 Wahlberechtigten entschieden. 288 Kirchengemeinden führen eine Wahl in klassischen Wahllokalen unter besonderen Hygienestandards durch, für die knapp 340.000 Menschen wahlberechtigt sind.

Neu: „e-kontakt“ mit Kirche aufnehmen

Zugleich haben alle Wahlberechtigten mit dem Anschreiben die Chance, sich mit ihrer E-Mailadresse für digitale Informationen ihrer Kirche registrieren zu lassen. Auch per "e-kontakt" sollen sie dann zukünftig Informationen bekommen können. Ein Code zur Anmeldung wird mit der Wahlbenachrichtigung verschickt, der hier einfach eingegeben werden kann: ekhn.de/e-kontakt

Hintergrund Kirchenvorstandswahlen

• Der Kirchenvorstand ist das oberste Leitungsorgan der jeweiligen Kirchengemeinde und geistlich und rechtlich für das Gemeindeleben verantwortlich. Kirchenvorstandswahlen gelten als evangelisches Markenzeichen und als ein Kernstück der Ordnung der Kirche, die von Vorständen und Synoden geleitet wird.

• Wahlberechtigt für die Kirchenvorstandswahlen sind alle Evangelischen ab 14 Jahren, gewählt werden können evangelische Gemeindemitglieder ab 18 Jahren und – in manchen Gemeinden – Jugendmitglieder. Die Kirchenvorstandswahlen finden alle sechs Jahre statt. Für die Wahlen wird mit dem Slogan „Evangelisch. Meine Wahl!“ geworben. Mehr Informationen unter: www.meinewahl.de

• Die Kirchenvorstände haben je nach Gemeindegröße zwischen 4 und 21 Mitglieder. Im Jahr 2015 wurden 9.838 Mitglieder in Vorstände gewählt, davon waren 58,8 Prozent Frauen.  Die Wahlbeteiligung betrug – bezogen auf alle beteiligten Gemeinden – durchschnittlich 18,5 Prozent.

• Kirchenvorstände in der EKHN werden jeweils für einen Zeitraum von sechs Jahren gewählt. Die Wahl erfolgt den allgemeinen demokratischen Regeln gemäß in „gleicher, freier, allgemeiner, geheimer und unmittelbarer Wahl“.

• Die EKHN baut sich „von der Basis her“, von den Gemeinden auf. Nach dem Amtsantritt wählen die neuen Kirchenvorstände jeweils Delegierte in die Dekanatssynoden der jeweiligen Regionen, die wiederum die Mitglieder der Kirchensynode bestimmen, des obersten Gremiums der EKHN.

• Für die Durchführung der Kirchenvorstandswahlen sind die Kirchengemeinden selbst verantwortlich. Sie konnten auch über die Einteilung der Wahlbezirke entscheiden und das Wahlverfahren im Einzelnen festlegen. So gibt es – unterschiedlich in einzelnen Gemeinden – neben der Möglichkeit im Wahllokal bzw. per Briefwahl zu wählen, auch die Online-Wahl und die „Allgemeine Briefwahl“ für alle. Bei dieser Wahlform erhalten alle Wahlberechtigten die Unterlagen zur Briefwahl automatisch zugestellt.

• Zu „Jugendmitgliedern im Kirchenvorstand“ können junge Gemeindemitglieder ab 14 Jahren gewählt werden. Damit macht es die EKHN zum zweiten Mal möglich, dass Jugendliche mit Rede- und Antragsrecht aktiv am Entscheidungsprozess der Leitung der Gemeinde mitwirken können. Erstmals gab es bei der vorhergehenden Wahl im Jahr 2015 sogenannte „Jugenddelegierte“.

• Nach den Wahlen am 13. Juni 2021 wird die neue Wahlperiode für die Kirchengemeinden am Mittwoch, 1. September 2021, beginnen. Beginn der neuen Wahlperiode der Dekanatssynoden ist der 1. Januar 2022. Die neue, 13. Kirchensynode der EKHN konstituiert sich dann am 19. Mai 2022.

• Für die Kirchenvorstand-Wahl wirbt die EKHN 2021 mit dem Slogan: „Evangelisch. Meine Wahl!“ Die Gestaltungslinie setzt auf weitere Claims, farbenfrohe Elemente und Illustrationen und wurde von der Wiesbadener Grafikerin Sandra Pfaul, Agentur „feenial design“, gestaltet. Zur Wahl stellt die EKHN den Gemeinden eine Reihe von Kommunikationsmitteln von Druckvorlagen bis zu individualisierbaren Plakaten zur Verfügung. Bis zur Wahl kommen auch Aktionen in Social Media hinzu.

 

 


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